Finanzierung und Taxen
Der "Felsengrund" ist eine IVSE-anerkannte Institution. Die Taxordnung stützt sich auf die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton St. Gallen.
Die Rechnungsstellung erfolgt rückwirkend per Ende des Monats.
Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Die Aufenthalts-Tagestaxe für IV-Bezüger bezieht sich auf die Stufen des individuellen Betreuungsbedarf (IBB) in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur. Die Tarife werden von kantonaler Seite festgelegt und sind in der Taxordnung festgehalten.
Für Nicht-IV-Bezüger gelten im Grundsatz dieselben Tarife. Bei Abwesenheiten wird eine Reduktion der Tagestaxe von CHF 20.- gewährt.
In den Taxen sind folgende Leistungen enthalten:
Individuelle Beschäftigung, Entschädigung für Beschäftigungs-Leistungen, Transporte zum Heimarzt, leichte Pflege/Pflegeaufsicht, medizinische Versorgung, regelmässige Freizeitangebote im Heim und kleine Ausflüge, individuelle Betreuung (Bezugspersonen), administrative Kosten (Korrespondenz, Telefonate, Taschengeld- und Kioskverwaltung etc.).
Nicht inbegriffen sind:
Spitex-Kosten und spezielle (individuelle) Aufwendungen für Therapien, entsprechende Transporte für Spezialangebote (Physio- und Ergotherapie, Zahnarzt, Neurologie, Augenarzt, Psychotherapie usw.). Nachsende- bzw. Entsorgungsgebühren für zurückgelassene Habe nach dem Austritt sowie Umzugstransporte.
Integrationswohnplätze
Die Taxen für Integrationswohnplätze sind mit den Taxen "Wohnen im Felsengrund" identisch.
Begleitetes Wohnen (Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit dem Kanton SG)
Die Stundenansätze im Begleiteten Wohnen sind in der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton St. Gallen festgehalten. Diese werdem im konkreten Fall vom "Felsengrund" kommuniziert.
- IV-Bezüger bezahlen von der IV-Rente und den Ergänzungsleistungen die Pensionstaxe gemäss der kantonalen Vorgaben. (CHF 3'300.- - CHF 4'650.- / Monat je nach Herkunftskanton)
- Selbstzahlende Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen die Pensionstaxe plus entsprechende Zuschläge gemäss dem Betreuungsbedarf in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur. Bei Engpässen in der Finanzierung kann beim Sozialdienst der Herkunfts-gemeinde ein Antrag auf Bevorschussung gestellt werden.
- Für AHV-Bezüger gelten dieselben Vorgaben wie bei selbstzahlenden Bewohnerinnen und Bewohner. Allerdings können AHV-Bezüger auch Ergänzungs-leistungen beantragen. AHV-Bezüger, die vor dem Pensionsalter eine IV-Rente bezogen haben, werden wie IV-Bezüger von den Kantonen mitfinanziert.
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